Auftrag der Schule

Die Klinikschule hat die Aufgabe Schülerinnen und Schüler

  • während ihres Klinikaufenthalts bzw. der andauernden Krankheitsphase zu unterrichten,
  • in die zuvor besuchte Schule wieder einzugliedern,
  • bei Prüfungen und Abschlüssen zu unterstützen
  • über ihre Schullaufbahn zu beraten und
  • gegebenenfalls bei der Suche nach neuen Lernorten zu unterstützen.

Damit sorgt sie für die Einlösung des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags. Als Schule im Krankenhaus nimmt sie eine besondere Stellung ein zwischen dem medizinisch-therapeutischen Setting der Klinik und den Bedingungen des staatlichen Schulwesens. Sie repräsentiert ein Stück Normalität im ungewohnten, medizinischen Umfeld und trägt Sorge dafür, dass für die Kinder und Jugendlichen der Faden zur vertrauten Lebens- und Erfahrungswelt nicht abreißt. So bietet die Klinikschule verlässliche Strukturen der Orientierung im inneren Aufgewühltsein durch Krankheit. Sie fördert die Hoffnung auf Heilung und gibt Halt und Stärke, wenn Heilung aussichtslos erscheint.
Krankheit isoliert zuerst einmal, trennt von zu Hause, von der Klasse, von Freunden; sie belastet, verunsichert, wühlt auf.
Unsere Schule hat den pädagogischen Anspruch, differenziert auf die unterschiedlichen Beeinträchtigungen einzugehen und entsprechend zu handeln.

  • Für Schüler/-innen mit Störungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung wird das Augenmerk auf die Anbahnung bestmöglicher schulischer wie sozialer Reintegration gelegt.
  • Für Schüler/-innen, die nicht über die psychischen Voraussetzungen für das Lernen in der Schule verfügen, die sich dem Zugang zur realen Welt verschließen, gewinnt das Hinarbeiten auf Gruppenunterrichtsfähigkeit besondere Bedeutung.
  • Für Schüler/-innen, deren Krankheit sich nicht zwangsläufig auf ihre schulische Leistungsfähigkeit niederschlägt, bietet ein fachlich qualifizierter Unterricht entsprechend dem Niveau ihrer Klasse und Schulart die Hoffnung, durch die Therapie nicht auch noch ins schulische Abseits zu geraten.
  • Schüler/-innen, die lernen müssen mit ihrer Krankheit im Alltag umzugehen, hilft die Schule den Willen zur Genesung zu stärken und wieder schulische Perspektiven zu entwickeln.
  • Schüler/-innen mit ungewisser oder begrenzter Lebenserwartung erfahren im Unterricht persönliche Stabilisierung und Begleitung; sie benötigen Hilfen zur Gestaltung von Lebenszeit, schulisches Lernen kann nachrangig werden.
  • Schüler/-innen mit chronischer Erkrankung und / oder mit bleibenden Beeinträchtigungen bedürfen der persönlichen Stabilisierung sowie der erforderlichen Information und Beratung für ihre private und schulische Umgebung.

Daraus resultiert ein weitgefasster Begriff von Unterricht:

  • Motivation zum Lernen beginnt nicht unbedingt im Mathe-Buch.
  • Die krankheitsbedingte individuelle Lernsituation ist zu berücksichtigen.
  • Vereinheitlichung ist nicht möglich - Vielfältigkeit ist erforderlich.
  • Besondere Bedeutung haben die Prinzipien der Individualisierung, Differenzierung, Selbsttätigkeit und Ganzheitlichkeit.

Um diesen Auftrag zu erfüllen,

  • arbeiten an der Klinikschule Lehrkräfte mit unterschiedlicher Fakultas: Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschullehrer/-innen sowie Gymnasial- und Berufsschullehrer/-innen,
  • ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem klinischen Personal unabdingbare Voraussetzung,
  • ist der Kontakt mit den Heimatschulen unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit,
  • findet eine enge Kooperation mit allen in Tübingen vertretenen Schularten statt